Die Kanzlei
Die Kanzlei ist Ihre Kontaktstelle zur Bürgergemeinde Riehen. Sie nimmt Ihre Anliegen entgegen und bereitet die Einbürgerungsanträge vor. Der Kanzlei steht eine Schreiberin oder ein Schreiber vor, die/der jeweils für die Dauer einer Amszeit vom Bürgerrat bestimmt wird.
Der Schreiberin oder dem Schreiber obliegt die Führung der Protokolle der Bürgerversammlung und des Bürgerrates, die Besorgung der Kanzleigeschäfte der Bürgergemeinde sowie die Besorgung des Archivs der Bürgergermeinde. Durch Beschluss des Bürgerrates können der Bürgerratskanzlei weitere Geschäfte übertragen werden. |
Die Kanzlei ist jeweils
Telefonisch erreichen Sie die Kanzlei unter der Telefonnummer 061 641 71 24. Sie können sich auch per E-Mail an uns wenden. |
Christian Heim, Bürgerratsschreiber
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Wissen Sie es?
45 Originalfragen zur Einbürgerung
Testen Sie Ihr Wissen und machen Sie beim nachstehenden Quiz mit.
Die Fragen stammen aus einem Einbürgerungstest aus dem Kanton Aargau. |
Bürgergemeinde Riehen
Baselstrasse 43 (Kanzlei) Wettsteinstrasse 1 (Postadresse) 4125 Riehen Öffnungszeiten: Mo: 14.30 - 17 Uhr Do: 08.30 - 11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Telefon: +41 61 641 71 24 |
Bankverbindung:
IBAN: CH93 0023 3233 7355 6601 Q BIC: UBSWCHZH80A UBS Switzerland AG Postfach CH-8098 Zürich |
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