Willkommen - Bürgergemeinde Riehen

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Der Bürgerrat

Der Bürgerrat ist ausführende Behörde und verantwortet alle Geschäfte der Bürgergemeinde, die nicht der Bürgerversammlung vorbehalten sind.
Der Bürgerrat besteht aus der Bürgerratspräsidentin/dem Bürgerratspräsidenten und weiteren vier Mitgliedern, die von der Bürgerversammlung aus den Stimmberechtigten der Bürgergemeinde auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden.
«Für mich ist Riehen mehr als nur Wohnort.  Riehen ist Heimat, Arbeitsort und für mich der schönste Platz auf Erden.»
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Martin Lemmenmeier,
Bürgerratspräsident

  • Geschäftsbericht 2017
  • Geschäftsbericht 2016
  • Geschäftsbericht 2015
  • Geschäftsbericht 2014

Die Mitglieder des Bürgerrats

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Martin Lemmenmeier
Bürgerratspräsident

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Andreas Künzi
Vizepräsident des Bürgerrats, Ressort
Finanzen
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Daniele Agnolazza
Bürgerrat, Ressort Landpfrundhaus

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Ursina Kissling
Bürgerrätin, Ressort Wald

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Elisabeth Naef
Bürgerrätin, Ressorts Kanzlei und Stiftungen

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Christian Heim
Bürgerratsschreiber

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Die Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung aus den Stimmberechtigten der Bürgergemeinde ist das oberste Organ der Bürgergemeinde Riehen.

Zu ihren Aufgaben und Befugnissen gehören:
  • Beratung und Beschlussfassung über Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Erlass der eigenen Geschäftsordnung
  • Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Bürgergemeinde
  • Prüfung und Genehmigung von Rechnung und Geschäftsbericht
  • Wahl der Mitglieder des Bürgerrates und des Präsidenten; Wahl der Revisionsstelle auf die Amtsdauer des Bürgerrates
  • Erteilung des Bürgerrechts gemäss den §§ 18 und 19 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes vom 29. April 1992
  • Genehmigung der vom Bürgerrat abgeschlossenen wichtigen Verträge
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen; Bewilligung von Ausgaben, soweit sie die Summe von CHF 25'000 übersteigen
  • Beschlussfassung über Erwerb, Veräusserung oder Verpfändung von Grundstücken, soweit der Betrag von CHF 50'000 überschritten wird

​Mehr Informationen enthält die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Riehen

Artikel in der Riehener Zeitung zu den Bürgergemeindeversammlungen:
  • 2018
  • 2017
  • 2016


Bürgergemeinde Riehen
Haselrain 65 (Kanzlei)
Wettsteinstrasse 1 (Postadresse)
4125 Riehen

Öffnungszeiten:
Mo:   14.30  -  17 Uhr
Do:    08.30  -  11 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Telefon:
+41 61 641 71 24

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Kontakt

Email:
buergergemeinde@riehen.ch
Bankverbindung:
IBAN: CH93 0023 3233 7355 6601 Q
BIC: UBSWCHZH80A
UBS Switzerland AG
Postfach
CH-8098 Zürich

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