Historisches
Bis 1875, der Einsetzung der Einwohnergemeinde, erfüllte die Gemeinde drei wichtige Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger: Die Rechtsprechung, die Mitbenützung öffentlicher Einrichtungen und das Armen- und Vormundschaftswesen. Die Dienste standen aber nicht jedermann zur Verfügung: Nur die Bürger besassen einen Anspruch auf sie. Solange sozusagen jeder Dorfbewohner über das Bürgerrecht verfügte, schuf diese Regelung keine Probleme. Die Zahl der lediglich Niedergelassenen nahm seit dem 18. Jahrhundert zu. Trotzdem blieben die Nichtbürger von jeder Mitsprache in Gemeindeangelegenheiten ausgeschlossen. Diese Ungleichheit widersprach aufgeklärten Ansichten, weswegen die Helvetische Regierung ein «Gesetz, welches in jeder Gemeind die Organisation einer Municipalität (= Einwohnergemeinde) und einer Gemeindguts Verwaltung (=Bürgergemeinde) verordnet» erliess (1798). Die Bundesverfassung von 1848 stellte in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten die Niedergelassenen den Bürgern gleich. Die Revision der Bundesverfassung von 1874 zwang den Kanton zur Kurskorrektur. (Quelle: Gemeindekunde Riehen von Michael Raith, 2. Auflage, 1988)
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Ehemalige Bürgerratspräsidenten, -präsidentin
Martin Lemmenmeier (1963)
2010 - 2022
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Bürgergemeinde Riehen
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