Bürgergemeinde Riehen
Die Bürgergemeinde Riehen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt gemäss § 1 des Gemeindegesetzes vom 17. Oktober 1984.
Auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Riehen besteht die Bürgergemeinde Riehen. Sie umfasst alle in Riehen wohnenden Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger.
Auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Riehen besteht die Bürgergemeinde Riehen. Sie umfasst alle in Riehen wohnenden Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger.
Die Bürgergemeinde hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht
- Sie führt ihre Kanzlei und erledigt die damit zusammen-hängenden Geschäfte;
- Sie verwaltet ihr Vermögen und dasjenige ihrer Institutionen
- Sie beaufsichtigt die ihr zugeordneten Stiftungen und Institutionen
- Sie kann weitere, nicht in die ausschliessliche Zuständigkeit von Bund, Kanton oder Einwohnergemeinde fallende Aufgaben übernehmen.
Daraus ergeben sich folgende Zielsetzungen:
- Pflege einer Einbürgerungspraxis basierend auf einer seriös vorbereiteten und aufgeschlossenen Einbürgerungspolitik unter Beachtung der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen.
- Förderung der Heimat- und Ortsverbundenheit und der Erhalt und die Vergrösserung des Waldbesitzes als Beitrag an den allgemein zugänglichen Erholungs- und Freizeitraum, als Beitrag zum Natur- und Klimaschutz und als Rohstoff und Energielieferant.
- Finanzielle Unabhängigkeit zur Erfüllung der ordentlichen Aufgaben als wichtiger Grundsatz.
Bürgergemeinde Riehen
Baselstrasse 43 (Kanzlei) Wettsteinstrasse 1 (Postadresse) 4125 Riehen Öffnungszeiten: Mo: 14.30 - 17 Uhr Do: 08.30 - 11 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Telefon: +41 61 641 71 24 |
Email:
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