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Einbürgerung in Riehen

Die Schweiz kennt keine alleinige Staatsbürgerschaft, denn das Bürgerrecht in der Schweiz ist dreigeteilt. Jeder Schweizer und jede Schweizerin besitzt gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Schweizerbürgerrecht.  Einbürgerungsbehörde in Riehen ist der Bürgerrat.

Wer also das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, muss über eine Zusicherung des Schweizerbürgerrechtes, über eine  Zusicherung des Kantonsbürgerrechtes und über eine Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes verfügen.

Um das Einbürgerungsverfahren zu starten, müssen sich Einbürgerungskandidaten beim Migrationsamt des Kantons Basel-Stadt melden.

Schweizer Staatsangehörige welche ein anderes als das Riehener Gemeindebürgerrecht besitzen, seit mindestens zwei Jahren in Riehen wohnen und das Riehener Bürgerrecht erlangen wollen, finden hier die entsprechenden Formulare. Beachten Sie die im ganzen Jubiläumsjahr 2022 (500 JOOR ZÄMME - Basel und Riehen) laufende Einbürgerungsaktion für Schweizer Staatsangehörige.

Mit der Wegleitung zur Einbürgerung steht Ihnen eine informative Hilfestellung zur Verfügung.

Wie werde ich Riehenerin oder Riehener?

Wie ist das Vorgehen, um das Bürgerrecht zu erhalten?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was kostet mich das Einbürgerungsverfahren?
Wie lange dauert das Einbürgerungsverfahren?

Wie steht es um die Sprachkenntnisse?
Welche Rechte erhalte ich neu?
Welche Pflichten gelten nun auch für mich?

Antworten zu diesen Fragen erhalten Sie über die Bürgerratskanzlei unter der Telefonnummer 061 641 71 24. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Bürgerratsschreiber Christian Heim. Sie erreichen ihn auch per E-Mail: buergergemeinde@riehen.ch
Eine ausführliche Dokumentation sowie diverse Formulare zur Einbürgerung finden Sie auf der Website der Abteilung Bevölkerungsdienste und Migration des Justiz- und Sicherheitsdepartementes des Kantons Basel-Stadt. Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Links:
Informationen
Formulare

Bürgergemeinde Riehen
Baselstrasse 43 (Kanzlei)
Wettsteinstrasse 1 (Postadresse)
4125 Riehen

Öffnungszeiten:
Mo:   14.30  -  17 Uhr
Do:    08.30  -  11 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Telefon:
+41 61 641 71 24

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Email:
buergergemeinde@riehen.ch
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